Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine Übersicht von Pressemitteilungen, die für Sie Interessant sein können.

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Aktuelle Marktgeschehnisse

Hier können Sie sich den aktuellen Marktreport Strom und Gas herunterladen.  Eine weitere Quelle findet sich auf der Homepage der Mainova über diesen Link
Der Marktreport enthält die Einkaufspreise der Energieversorger in MW und eine Analyse mit Bezug auf den weiteren Ausblick. 

 
 
01.12.2020 – CO2-Steuer nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz ab 01.01.2021)

Die Bundesregierung hat beschlossen die CO2-Emissionen zu senken und möchte uns Verbraucher durch „Einführung der neuen
CO2-Steuer motivieren“. – Das Ziel ist klar gesteckt und soll uns alle dazu bewegen: Weg von fossilen Energieträgern, hin zu Erneuerbaren, wie Wind- Wasser- und Sonnenergie.

Was bedeutet das für uns Verbraucher? – Die fossilen Energieträger werden zusätzlich zu den bereits bestehenden CO2-Zertifikaten (die es schon seit Jahren gibt) und von den CO2-Erzeugern, wie z.B. Industrie und Kraftwerksbetreibern erworben werden müssen, mit einer Abgabe belegt. – Auch diese Zertifikate werden schrittweise in der Anzahl reduziert und führen so ebenfalls zu schwankenden Energiepreisen.  – Viel Ökostrom bedeutet geringere CO2-Belastung durch Kohle, und Gaskraftwerke. => Der Preis für die CO2-Zertifikate fällt. – Das gilt natürlich auch umgekehrt.

Ab/seit 01.01.2021 kommt die neue „CO2-Steuer“ hinzu. Diese berechnet sich nach der Menge an CO2, die bei der Verbrennung entsteht; und wir je Tonne CO2 berechnet. Was das in KWh bzw. Liter umgerechnet bedeutet ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Schrittweise Erhöhung der Preise für ausgewählte Brennstoff durch das BEHG.

Brennstoff Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Erdgas Cent / kWh 0,5 0,6 0,7 0,9 1,1 1,1 – 1,3
Super Benzin Cent / Liter 5,6 6,7 7,8 10,1 12,3 12,3 – 14,5
Diesel Cent / Liter 6,5 7,7 9,0 11,6 14,2 14,2 – 16,8
Leichtes Erdöl Cent / Liter 6,5 7,7 9,0 11,6 14,2 14,2 – 16,8

Quelle: BDEB e.V. bzw. Kreutzer-Consulting

05.06.2020 – Deckelung EEG-Umlage 2021 und 2022
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf geeinigt, die EEG-Umlage 2021 bei 6,5 ct/kWh und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kWh zu deckeln. Das geht aus einem gemeinsamen Eckpunktepapier hervor.

Dazu soll zusätzlich Geld aus dem Bundeshaushalt eingesetzt werden. Es wird mit ca. 11 Mrd. Euro aus einem Konjunkturpaket gerechnet. Die Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel allein werden voraussichtlich nicht reichen, um den Anstieg der EEG-Umlage zu begrenzen. Aufgrund des Konjunktureinbruchs und der gesunkenen Börsenpreise wurde vielfach mit einer Steigerung der EEG-Umlage 2021 auf mehr als 8,25 ct/kWh gerechnet.
(- Ohne den Brennstoffimmissionshandel wäre die EEG wahrscheinlich auf über 9 ct/kWh gestiegen.)

Beispielsweise würde ein Restaurant mit 75.000 kWh jährlichem Stromverbrauch statt der prognostizierten 8,25 ct/kWh nur 6,5 ct/kWh EEG-Umlage zahlen, ergäbe sich eine Ersparnis von rund 1.300 Euro im Jahr. Ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit 1,0 GWh Stromverbrauch pro Jahr würde mit 17.500 Euro weniger Kosten belastet.

– Im Gegensatz zur EEG-Umlage wird elektrische Energie derzeit zwischen 3,6 kWh und 5,5 ct/kWh gehandelt.

05.04.2019 – die energycoop eG meldet Insolvenz an. Nachdem vom Vorstand eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Überprüfung der internen Geschäftsabläufen beauftragt wurde, viel das Ergebnis schlechter aus, als erwartet. Wider erwarten sah man sich dazu genötigt und musste die „Reissleine“ ziehen. Der beauftrage Insolvenzverwalter hat daher alle Bilanzkreise zum 04.04.2019 um 24:00 Uhr gekündigt. Alle Kunden und Mitglieder sind seit diesem Zeitpunkt in der Ersatzversorgung bei Ihrem örtlichen Stadtwerk, bzw. regional zuständigen Grundversorger.

22.03.2019 – Econsum stellt den Betrieb aus gesundheitlichen Gründen ein und übergibt alle Kunden an „Change! Energy GmbH“. – Kernaussage der Kundenanschreiben: Mach Dir keine Sorgen, alles ist gut, denn „Change! Energy GmbH“, ein Ableger der „Naturstrom AG“ übernimmt alle Verträge zu den aktuellen Konditionen. – Leider liegen uns inzwischen Informationen darüber vor, das wohl doch nicht alle Kunden übernommen wurden, sondern die „Change! Energy GmbH“ einige(?) Verträge gekündigt, und den Kunden damit in die Grundversorgung geschickt hat.

29.01.2019 – BEV meldet Insovenz an.

28.12.2018 – Die DEG Deutsche Energie GmbH meldet Insolvenz an, nachdem die Übertragungsnetzbetreiber die Durchleitungsverträge für Strom und Gas gekündigt haben. Nach eigenen Angaben werden die Stromkunden seit dem 21.12.2018 um 24:00 Uhr und die Gaskunden seit dem 22.12.2018 um 6:00 Uhr nicht mehr beliefert.

18.07.2018 – Der Energieversorger e:veen hat Insolvenz angemeldet. – Die Lieferverträge (Strom und Gas)  sind davon erst einmal nicht betroffen. – Inzwischen wurden die meisten Verträge vom Insolvenzverwalter aufgekündgt, so das betroffene Kunden in die Ersatzversorgung beim regionalen Grundversorger gefallen sind.


Für alle Betroffenen von Insolvenzen Ihres Energieversorgers gilt:

  1. Strom und Gas werden nicht abgestellt.
  2. Ihr Energieversorgung ist ununterbrochen sicher gestellt.
  3. Bitte lesen Sie unbedingt Ihre/n Strom- Gaszähler ab, und melden diesen an Ihren zuständigen Netzbetreiber.
    (Das ist der, von dem Sie die bekannte „Zählerkarte“ erhalten haben)

Mit Kenntnis des Zählerstandes kann Ihre Schlussabrechnung erstellt werden. Ansonsten wird geschätzt, bzw. hochgerechnet.

Zur Beachtung: Sollte die Schlussrechnung ein Guthaben zu Ihren Gunsten aufweisen, müssen sie diesen Betrag zur Insolvenztabelle anmelden. Eine Auszahlung wird nicht erfolgen. Dieses Geld geht in die Insolvenzmasse.
Sollte die Schlussrechnung eine Forderung des Versorgers Ihnen gegenüber ergeben (Nachzahlung) müssen Sie dieser natürlich nachkommen, und bezahlen.
Auch ist es nach deutschem Insolvenzrecht nicht zulässig ein Guthaben mit einer Forderung aufzurechnen. (z.B. Guthaben in der Stromabrechnung mit einer Forderung aus der Gasabrechnung; oder ein Guthaben aus der jüngsten Jahresabrechnung mit einer Nachzahlung die sich erst jetzt ergeben hat. – Jeder Vertrag und Abrechnung werden einzeln betrachtet und entsprechend behandelt.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an einen Juristen Ihres Vertrauens oder die Verbraucherzentralen. – Wir können und dürfen hier keine Auskünfte zu Insolvenzverfahren geben.

Bei der Suche nach einem neuen preiswerten und seriösen Energieversorger, unterstützen wir Sie natürlich gerne und helfen Ihnen soweit es uns möglich ist. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen unverbindlichen Beratungstermin über unser Kontaktformular.

Meistens gilt: Billig ist oft teurer als preiswert.

Man darf eins nicht vergessen: Alle Energieversorger kochen auch nur mit Wasser, und bieten das selbe Produkt an. Die Kosten für den Einkauf, Gebühren, Abgaben und Umlagen sind für alle gleich. Einzig die Faktoren Betriebskosten und Beschaffung können vom Anbieter beeinflusst werden. Um wettbewerbsfähig zu sein, werden bei seriösen Anbietern die Margen, oft nur im 1/10 ct.-Bereich  kalkuliert.
Wo sollen da die Preisunterschiede von 3-5 ct./kWh im Endpreis, oder Bonuszahlungen, und Geschenke (Handys, TV, Küchen-Haushaltsgeräte, etc.) herkommen? – Das geht nur über eine entsprechende Verlustkalkulation während der ersten Jahre. Spätestens zu deren Ablauf bezahlt der Kunde diese Geschenke dann auch in Form von entsprechend hohen Preisanpassungen zurück und sorgt so für eine ausgeglichene Bilanz.

Anbieter wechseln? – Ja, aber richtig!

Der unten aufgeführte Tarifrechner wird uns zur Verfügung gestellt. Da wir keinen Einfluss auf die Grundeinstellungen und Ergebnisse haben,  empfehlen wir daher uns vorher zu kontaktieren und einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Damit ein möglichst ehrliches Ergebnis angezeigt wird, bitte den Bonus im Tarifrechner deaktiviert lassen.

Dieser Tarifrechner beinhaltet leider nicht alle von uns berücksichtigten Energieversorger, bietet aber durchaus ein hohes Ersparnispotenzial.
Im Ergebnis haben Sie dann sogar die Möglichkeit sich ein Antragsformular aufzurufen, auszufüllen und zu unterschreiben. Damit eine weitere Bearbeitung zeitnah erfolgt, bitten wir Sie uns den vollständig ausgefüllten, und unterschriebenen Antrag vorab als PDF-Datei per E-Mail, und im Nachgang im Original postalisch zuzusenden. Innerhalb weniger Stunden/Tage erhalten Sie die Bestätigung.

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